Kritische Position zur geplanten Einführung eines Liefer- kettengesetzes
Die Bundesregierung plant ein Gesetz zur „Stärkung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Ver-meidung von Menschenrechtsverletzungen in globalen Wertschöpfungsketten“. Mit dem Gesetz sollen die Einhaltung von Menschenrechten und Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette sicherge-stellt werden.
Die Unternehmerinnen und Unternehmer der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg unterstützen dieses Ziel. Als Ehrbare Kaufleute sind sie dem Anspruch einer fairen Produktion unter menschenwürdigen Be-dingungen in Zulieferländern verpflichtet.
Der Entwurf unterscheidet allerdings nicht zwischen verschiedenen Branchen und Unternehmensgrö-ßen. Den regionalen Unternehmen droht damit eine Haftung für die Handlungen sämtlicher Zulieferbe-triebe – ohne eigenes Verschulden. Die zu erwartenden Kontroll- und Dokumentationspflichten stellen gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vor eine überproportionale Mehrbelastung. Viele kleine Unternehmen werden die Vorgaben nicht effektiv umsetzen können, da ihnen die Kapazitäten fehlen.
Ein deutscher Alleingang bei der Gesetzgebung hat dadurch ernstzunehmende Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen zur Folge.
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