Unter dem irreführenden Titel eines „Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“ soll mitten in der Corona-Krise ein Unternehmensstrafrecht in Deutschland eingeführt werden. Das Unternehmens-strafrecht stellt von vorneherein die Integrität der Wirtschaft infrage: In letzter Konsequenz kriminalisiert es alle Unternehmen, auch und gerade die rechtschaffenen. Das sagt der Gesetzentwurf auch ausdrück-lich, wonach bereits eine arbeitsteilige Organisation zu kriminellen Handlungen führe. So werden alle Unternehmen unter Generalverdacht gestellt. Angesichts der notwendigen Aufbauleistung nach der Corona-Pandemie ist das zudem auch noch kontraproduktiv.
Ein solches Gesetz ist nicht notwendig: Die Wirtschaftskriminalität ist laut Kriminalstatistik in der Breite stark zurückgegangen und die Aufklärungsrate ist hoch. Auch gibt es schon bisher im Ordnungswidrigkei-tengesetz in Verbindung mit Vorteilsabschöpfungsmöglichkeiten effektive Sanktionierungen.
Verfassungsrechtlich am bedenklichsten ist, dass die Arbeitnehmer und Anteilseigner die Folgen von Straftaten Dritter tragen sollen: Egal was ein Unternehmen getan hat, um etwaige Straftaten von Mitar-beitern zu verhindern, ist es strafbar: Das ist Strafe ohne Schuld.
Zudem wird das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gleichsam privatisiert und in die Unternehmen aus-gelagert: Unternehmen sollen selbst ermitteln, ohne dass die Rechte und Pflichten für alle Beteiligten hinreichend klargestellt werden.
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